Abbrennen von Osterfeuern

Information zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)

Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten. Die von der Bundesregierungbeschlossenen Lockerungen der zur Bewältigung der COVID 19 – Pandemie getroffenenMaßnahmen lassen auf eine weitgehende Entspannung der Lage schließen, sodass die Möglichkeitzur Abhaltung traditioneller Osterfeuer heuer wieder gegeben sein dürfte.Aus diesem Grund möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die rechtliche Situation imZusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern informieren.

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unterbestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 BurgenländischeVerbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

  • dem zeitlichen Rahmen
  • Öffentlichkeit
  • zulässiger Materialien
  • Sicherheitsvorkehrungen
  • Aufzeichnungen und
  • Ausnahmen

für die Abhaltung von Osterfeuern. 

 

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