Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Lenker*innen von PKW und LKW bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht in Österreich die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer*innen in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Winterreifen montiert haben müssen. Als „winterlich“ gelten insbesondere Schnee, Schneematsch oder Eis.
Bevölkerungsschutz Burgenland
Katastrophen- und Zivilschutzverband
7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2